Wegleitung Musik
Wichtige Informationen für Gesuchstellende
- Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt»
- Merkblatt zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden
- Gesetzliche Grundlagen
- Logo Pro Helvetia
- 1. Allgemeine Voraussetzungen
- 2. Fördertätigkeit
- 2.1 Musikschaffende
- 2.1.1 Neue musikalische Werke
- 2.1.2 Tonträgerproduktionen in Verbindung mit internationaler Release-Tournee
- 2.1.3 Internationale Präsenz
- 2.1.4 Klangkunst und szenische Produktionen
- 2.1.5 Mehrjährige Förderprogramme – Prioritäre Jazzförderung
- 2.1.6 Residenzen und Recherchereisen
- i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
- ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
- iii. Ko-Kreation
- iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie
- 2.1.7 Kritische Reflexion
- 2.2 Veranstaltende Institutionen
- 2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz
- 2.2.2 Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz
- 2.2.3 Nachwuchsprojekte
- 2.2.4 Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
- 2.2.5 Spartenübergreifende Veranstaltungen
- 3. Eingrenzungen
- 4. Zusammensetzung des Dossiers
- 5. Eingabetermine und Entscheidfristen
- 6. Behandlung der Gesuche
- 6.1 Eintretensprüfung
- 6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
- 6.3 Zuständige Instanzen
- 6.4 Eröffnung des Entscheids
- 6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
- 6.6 Auszahlung
- 6.7 Beschwerde
- Kontakt
- Haben Sie eine Frage zur Gesuchsstellung oder unserer Fördertätigkeit?
Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein vollständiges Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich Musik eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.
Stand: Januar 2023
1. Allgemeine Voraussetzungen
Pro Helvetia fördert das professionelle aktuelle Schweizer Musikschaffen mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer musikalischer Werke, die Verbreitung des aktuellen Schweizer Musikschaffens ausserhalb der Schweiz, den internationalen Kulturaustausch sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.
Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben
-
- einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
- von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
- durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird
2. Fördertätigkeit
Gesuche können von Musikschaffenden oder veranstaltenden Institutionen eingegeben werden. Für welche Formate ein Gesuch eingereicht werden kann, ist unter den folgenden Punkten aufgeführt (2.1. für Musikschaffende, 2.2. für veranstaltende Institutionen)
2.1 Musikschaffende
Unter Musikschaffenden sind im Folgenden sowohl Einzelpersonen (Komponistinnen und Komponisten, Musikerinnen und Musiker) als auch Kollektive (Bands, Ensembles, Orchester etc.) zu verstehen.
Für veranstaltende Institutionen siehe 2.2.
2.1.1 Neue musikalische Werke
Pro Helvetia unterstützt die Komposition und die erste öffentliche Aufführung neuer Werke von überregional etablierten Schweizer Musikschaffenden. Voraussetzung ist, dass die neuen Werke im Rahmen renommierter Festivals und/oder Konzertreihen im In- oder Ausland uraufgeführt werden. Pro Helvetia kann Beiträge sowohl an Kompositionsgagen als auch an die Aufführungskosten sprechen. Tonträgerproduktionen und deren Live-Erstaufführung werden ausschliesslich über 2.1.2 (Tonträgerproduktionen in Verbindung mit internationaler Release-Tournee) gefördert. Szenische und installative musikalische Neuproduktionen werden ausschliesslich über 2.1.4 (Klangkunst und szenische Produktionen) gefördert.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.2 Tonträgerproduktionen in Verbindung mit internationaler Release-Tournee
Pro Helvetia unterstützt Schweizer Bands bzw. Musikerinnen und Musiker für die Erarbeitung, Aufnahme und internationale Erstaufführung von Eigenkompositionen (neues Repertoire). Im Rahmen von internationalen Release-Tourneen können zum einen Beiträge an Reise- und Transportkosten (exkl. Aufenthaltskosten) sowie für Booking und Akquise und zum anderen Beiträge an die Erarbeitung und Aufnahme des neuen Repertoires sowie an den internationalen Vertrieb (analog und/oder digital) und die Promotion gesprochen werden. Eine Unterstützung setzt voraus, dass die Band bzw. die Musikerin oder der Musiker überregional etabliert ist und regelmässig an renommierten Veranstaltungsorten im Ausland auftritt, sowie dass ein überzeugendes Diffusionskonzept vorgelegt wird. Pro Helvetia priorisiert Tourneeprojekte, die einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen pflegen, insbesondere bei grösseren Reisedistanzen (kohärentes Routing, Wahl des Verkehrsmittels, zeitlich zusammenhängende Aufführungen weitere Aktivitäten im Sinne des künstlerischen Austausches sowie der lokalen Vernetzung etc.). Allfällige damit verbundene Mehrkosten können von Pro Helvetia berücksichtigt werden. Von den Veranstalterinnen und Veranstaltern wird die Entrichtung einer angemessenen Gage und die Übernahme der lokalen Produktions- und Aufenthaltskosten erwartet.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.3 Internationale Präsenz
Pro Helvetia unterstützt überregional etablierte Schweizer Ensembles, Bands und Musikschaffende für internationale Tourneen und Auftritte an bedeutenden Festivals und Veranstaltungsorten. Pro Helvetia unterstützt zudem ausländische Ensembles und Musikschaffende für die Aufführung von Werken zeitgenössischer Schweizer Komponistinnen und Komponisten. Eine Unterstützung setzt voraus, dass die Programme aus einem eigenständigen Repertoire (d.h. Eigenkompositionen) bestehen beziehungsweise einen wesentlichen Anteil an Werken von zeitgenössischen Schweizer Komponistinnen und Komponisten enthalten. Im Rahmen von internationalen Tourneen können Beiträge an Reise- und Transportkosten (exkl. Aufenthaltskosten) sowie für Booking und Akquise gesprochen werden. Pro Helvetia priorisiert Tourneeprojekte, die einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen pflegen, insbesondere bei grösseren Distanzen (kohärentes Routing, Wahl des Verkehrsmittels, zeitlich zusammenhängende Aufführungen weitere Aktivitäten im Sinne des künstlerischen Austausches sowie der lokalen Vernetzung etc.). Allfällige damit verbundene Mehrkosten können von Pro Helvetia übernommen werden. Von den Veranstalterinnen und Veranstaltern wird die Entrichtung einer angemessenen Gage und die Übernahme der lokalen Produktions- und Aufenthaltskosten erwartet.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.4 Klangkunst und szenische Produktionen
Mit Produktionsbeiträgen unterstützt Pro Helvetia die Entstehung von szenischen, performativen und installativen musikalischen Produktionen unabhängig von Genre und Format. Dazu zählen u.a. Projekte aus dem Bereich Musiktheater, multimediale Arbeiten, Klanginstallationen sowie musikalische Produktionen mit Verbindungen zu künstlerischen Ausdrucksweisen anderer Disziplinen. Unterstützt werden können konzeptionell und organisatorisch überzeugende Projekte, die von überregional etablierten Musikschaffenden umgesetzt werden. Koproduktionen mit internationalen Partnern sind möglich. Eine Unterstützung setzt voraus, dass die Produktion an renommierten Veranstaltungsorten öffentlich präsentiert wird. Beiträge sind möglich an alle Schritte des Produktionsprozesses, von der Projektentwicklung bis zur Aufführung. Tonträgerproduktionen können ausschliesslich über 2.1.2 gefördert werden.
Eingabetermin: 1.3. und 1.9., erste Veranstaltung frühestens vier Monate nach dem Eingabetermin. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
2.1.5 Mehrjährige Förderprogramme – Prioritäre Jazzförderung
Das dreijährige Förderprogramm «Prioritäre Jazzförderung» wird derzeit evaluiert und aktualisiert. Bewerbungen sind bis auf Weiteres nicht möglich. Weitere Informationen folgen im Laufe des Jahres 2023 auf der Webseite prohelvetia.ch.
2.1.6 Residenzen und Recherchereisen
i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
Pro Helvetia unterstützt Residenzen von Musikschaffenden zwischen der Schweiz und den Regionen der sechs Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Bewerben können sich Musikschaffende aus der Schweiz und Musikschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros.
Mehr Informationen: Residenzen
ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
Schweizer Musikschaffende können sich für weltweite Recherchereisen be-werben. Weiterhin können sich Musikschaffende aus den Regionen der Ver-bindungsbüros für Recherchereisen in der Schweiz bewerben.
Mehr Informationen: Recherchereisen
iii. Ko-Kreation
Pro Helvetia unterstützt mit einer Pilotmassnahme die Ko-Kreation zwischen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz und den Regionen der Pro Helvetia-Aussenstellen (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika).
Der Ko-Kreationsbeitrag unterstützt Tandems, die Projektideen weiterentwickeln möchten, welche auf früheren Residenzen, Recherchereisen oder anderen Zusammenarbeiten aufbauen. Gesuche können laufend via myprohelvtia.ch eingereicht werden.
Mehr Informationen: Unterstützung für Ko-Kreation
iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie
Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien und Chile. Diese Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.
Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft
2.1.7 Kritische Reflexion
Pro Helvetia lanciert bis 2024 jährlich eine thematische Ausschreibung, welche die Meinungsbildung über und die kritische Diskussion von Kunst und Kultur in der Gesellschaft anregen soll. Gefördert werden modellhafte, disziplinenübergreifende Projekte, die neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Kulturkritik erproben und unterschiedliche Publikumssegmente ansprechen.
Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft
2.2 Veranstaltende Institutionen
Unter veranstaltenden Institutionen sind im Folgenden programmierend und organisatorisch tätige Institutionen wie Festivals, Konzertreihen etc. zu verstehen. Für Musikschaffende siehe 2.1.
2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt Festivals und Konzertreihen von überregionaler Ausstrahlung, die in ihrem Programm dem Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz grosses Gewicht beimessen und/oder Austauschprojekte zwischen den Sprachregionen lancieren und/oder in deren Rahmen Werke von Schweizer Musikschaffenden uraufgeführt werden. Von den veranstaltenden Institutionen wird erwartet, dass sie in der Programmierung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter besondere Beachtung zukommen lassen und den auftretenden Musikerinnen und Musikern eine angemessene Gage gemäss Tarifen der entsprechenden Berufsverbände entrichten. Vorausgesetzt wird zudem eine Mitfinanzierung durch weitere öffentliche Geldgeber (Subsidiarität). Pro Helvetia kann Beiträge an Produktions- und Aufführungskosten sprechen, bei Uraufführungen zudem an Kompositionshonorare.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
Pro Helvetia unterstützt Vorhaben der Schweizer Volkskultur mit einem Globalkredit, der durch die IG Volkskultur verwaltet wird. Gesuche sind bei der IG Volkskultur einzureichen.
Eingabe gemäss Merkblatt IG Volkskultur (siehe volkskultur.ch)
2.2.2 Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt international bedeutende veranstaltende Institutionen für die Programmierung von Schweizer Musikschaffenden mit eigenständigem Repertoire, für die Aufführung von Werken von zeitgenössischen Schweizer Komponistinnen und Komponisten sowie für Kollaborationen und Austauschprojekte mit Schweizer und lokalen Musikschaffenden. Pro Helvetia kann Beiträge an Reise- und Transportkosten sprechen (exkl. Aufenthaltskosten), bei Aufführungen von Werken von zeitgenössischen Schweizer Komponistinnen und Komponisten zudem an Produktions- und Aufführungskosten sowie an Kompositionshonorare. Von den veranstaltenden Institutionen wird die Entrichtung einer angemessenen Gage und die Übernahme der lokalen Produktions- und Aufenthaltskosten erwartet.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.3 Nachwuchsprojekte
Pro Helvetia fördert den Nachwuchs in Zusammenarbeit mit etablierten Institutionen (Festivals, Ensembles, Verbände etc.), wobei sich die Förderprojekte an Musikschaffende zu richten haben, die ein grosses künstlerisches Potenzial im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere aufweisen. Unterstützt werden können Vorhaben, die der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen und die sich an Personen in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation richten.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.4 Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
Pro Helvetia unterstützt Projekte, die sich kritisch mit einem übergreifenden Fokus und aus zeitgenössischer Perspektive mit dem aktuellen Schweizer Musikschaffen oder einzelnen Aspekten des Schweizer Musikschaffens auseinandersetzen. Dazu zählen analoge und digitale Veröffentlichungen (unabhängig vom Publikationsformat) sowie andere Präsentationsformen. Für eine Förderung wird vorausgesetzt, dass die Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Es werden keine Festschriften, Monografien und rein wissenschaftlichen Projekte unterstützt.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.5 Spartenübergreifende Veranstaltungen
Als spartenübergreifend gelten Veranstaltungen oder Festivals, welche Produktionen aus verschiedenen Disziplinen präsentieren. In der Regel müssen Produktionen aus mindestens drei Disziplinen vorgesehen sein, ansonsten ist das Gesuch bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden nach den gleichen formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, die für spartenspezifische Veranstaltungen gelten. Insbesondere wird den Kriterien jener Sparten starkes Gewicht beigemessen, denen die einzelnen Produktionen zuzurechnen sind. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden in und ausserhalb der Schweiz unterstützt. In der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Produktionen aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Produktionen präsentieren.
Mehr Informationen: Spartenübergreifende Veranstaltungen
3. Eingrenzungen
Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn
- der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
- das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.)
- die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten oder den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
- das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist
4. Zusammensetzung des Dossiers
Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten
- Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
- Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
- Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
- detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
- Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
- Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen
Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.
5. Eingabetermine und Entscheidfristen
Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:
Gesuchstyp | Eingabetermin | Entscheidfrist |
---|---|---|
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 | laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von acht Wochen |
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 | laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten |
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 | 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten |
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten |
6. Behandlung der Gesuche
6.1 Eintretensprüfung
Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn
- das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl. Kapitel 1)
- kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
- das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)
6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den obgenannten Kriterien am umfassendsten entsprechen.
Die Stiftung prüft, ob
- das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
- das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
- das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
- die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
- eine nachhaltige Wirkung absehbar ist
Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.
Pro Helvetia erwartet, dass sich die Entlöhnung der beteiligten Kunstschaffenden an den Empfehlungen der entsprechenden Branchenverbände ausrichtet.
Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen. Pro Helvetia kann entsprechende Zusatzkosten (bspw. Zugreisen, CO2-Kompensation für Flüge) übernehmen. Diese müssen im Projektbudget ausgewiesen werden. Ausserdem erwartet Pro Helvetia, dass veranstaltende Institutionen und Organisationen sich für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für Diversität und Chancengleichheit einsetzen.
6.3 Zuständige Instanzen
Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.
Für alle anderen Gesuche gilt
- Gesuche bis CHF 25’000: es entscheidet die federführende Abteilung
- Gesuche zwischen CHF 25’001 und 50’000: es entscheidet die Bereichsleitung
- Gesuche über CHF 50’000: es entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Fachkommission
Bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen ist die Antragshöhe pro Jahr ausschlaggebend.
6.4 Eröffnung des Entscheids
Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.
6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Siehe Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt» (blaue Box oben).
6.6 Auszahlung
Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge 6 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.
6.7 Beschwerde
Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen