Recherchereisen
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Martina Lughi
Fachmitarbeiterin Aussennetz & Internationales
Pro Helvetia fördert Recherchereisen (max. 4 Wochen) in die Schweiz und aus der Schweiz in andere Länder. Bewerben können sich Schweizer oder in der Schweiz ansässige Kulturschaffende und Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika).
Recherchereisen für Kulturschaffende aus einer Region der Verbindungsbüros
Kulturschaffende aus einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika) können sich für Recherchereisen in die Schweiz über myprohelvetia.ch bewerben. Eine Eingabe ist ganzjährig möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen.
Der Aufenthalt ist auf maximal 4 Wochen begrenzt und dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Recherchen zu tätigen.
Budget
Pro Helvetia übernimmt die Kosten für Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung und Reisen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 5000. Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.
Auswahlkriterien
- Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste.
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Ausreichende Englischkenntnisse oder Beherrschung der Sprache(n) des betreffenden Landes
- Konkretes Recherchethema mit anhaltender Wirkung und Verbindung zur lokalen Szene
- Aus ökologischen Gründen sind Gesuchstellende angehalten, eine Reisedauer von mindestens zwei Wochen in Betracht zu ziehen (abhängig vom Reiseziel).
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus
Arabische Region
- Ägypten
- Algerien
- Bahrain
- Irak
- Jordanien
- Katar
- Kuweit
- Libanon
- Marokko
- Mauretanien
- Oman
- Palästina
- Saudi-Arabien
- Sudan
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate
China
- Festlandchina
- Hong Kong
Russland
- Russland
Südamerika
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Ecuador
- Kolumbien
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Venezuela
Südasien
- Bangladesch
- Bhutan
- Indien
- Myanmar
- Nepal
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika
- Angola
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Benin
- Botswana
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Côte d’Ivoire
- DR Kongo
- Dschibuti
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Kenia
- Komoren
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Republik Kongo
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Südafrika
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe
Recherchereisen für Kulturschaffende aus der Schweiz
Kulturschaffende aus der Schweiz können sich für weltweite Recherchereisen* über myprohelvetia.ch bewerben. Eine Eingabe ist ganzjährig möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen. Der Aufenthalt ist auf 4 Wochen begrenzt und dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Recherchen zu tätigen.
* Bitte konsultieren sie vor der Eingabe die Reisehinweise des EDA. Pro Helvetia unterstützt keine Recherchereisen in Länder, von deren Besuch das EDA (für das ganze Land) abrät.
Budget
Pro Helvetia übernimmt die Kosten für Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung und Reisen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 5000. Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.
Coaching
Für Recherchereisen in eine Region unserer Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika – detaillierte Liste unten), dienen die Pro Helvetia Mitarbeiter*innen als erster Kontakt. Gerne können Antragssteller*innen aber Coachingpartner oder Institutionen vorschlagen, die Verbindungen zur Szene herstellen können.
Bei allen anderen Reisezielen (bzw. alle Länder, die in der Liste unten nicht aufgeführt sind) müssen Gesuchstellende einen lokalen Coachingpartner vorschlagen (z. B. Festival, Institution, Museum, Kuratorin, Kooperationspartner). Der lokale Coachingpartner soll die Aufgabe übernehmen, Kontakte zur lokalen Szene aufzubauen oder das Recherchevorhaben zu unterstützen. Bei Bedarf steht es den Gesuchstellenden frei, dem Coachingpartner aus dem oben erwähnten Budget ein angemessenes Honorar zu zahlen.
Auswahlkriterien
- Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste.
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Ausreichende Englischkenntnisse oder Beherrschung der Sprache(n) des betreffenden Landes
- Konkretes Recherchethema mit anhaltender Wirkung und Verbindung zur lokalen Szene
- Aus ökologischen Gründen sind Gesuchstellende angehalten, eine Reisedauer von mindestens zwei Wochen in Betracht zu ziehen (abhängig vom Reiseziel).
- Bei Recherchereisen ausserhalb der Zuständigkeitsbereiche unserer Verbindungsbüros ist eine Interessenbekundung eines lokalen Coachingpartners erforderlich.
Reiseziele im Zuständigkeitsbereich unserer Verbindungsbüros
Arabische Region
- Ägypten
- Algerien
- Bahrain
- Irak
- Jordanien
- Katar
- Kuweit
- Libanon
- Marokko
- Mauretanien
- Oman
- Palästina
- Saudi-Arabien
- Sudan
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate
China
- Festlandchina
- Hong Kong
Russland
- Russland
Südamerika
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Ecuador
- Kolumbien
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Venezuela
Südasien
- Bangladesch
- Bhutan
- Indien
- Myanmar
- Nepal
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika
- Angola
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Benin
- Botswana
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Côte d’Ivoire
- DR Kongo
- Dschibuti
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Kenia
- Komoren
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Republik Kongo
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Südafrika
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe