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Kontakt

Martina Lughi
Fachspezialistin Globale Kontakte und Initiativen

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Pro Helvetia fördert Recherchereisen (max. 4 Wochen) in die Schweiz und aus der Schweiz in andere Länder. Bewerben können sich Schweizer oder in der Schweiz ansässige Kulturschaffende und Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika).

Recherchereisen für Kulturschaffende aus einer Region der Verbindungsbüros

Kulturschaffende aus einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika) können sich für Recherchereisen in die Schweiz über myprohelvetia.ch bewerben. Eine Eingabe ist ganzjährig möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen.

Der Aufenthalt ist auf maximal 4 Wochen begrenzt und dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Recherchen zu tätigen.

Budget

Pro Helvetia übernimmt die Kosten für Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung und Reisen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 5000. Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Auswahlkriterien

  • Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste.
  • Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
  • Ausreichende Englischkenntnisse oder Beherrschung der Sprache(n) des betreffenden Landes
  • Konkretes Recherchethema mit anhaltender Wirkung und Verbindung zur lokalen Szene
  • Aus ökologischen Gründen sind Gesuchstellende angehalten, eine Reisedauer von mindestens zwei Wochen in Betracht zu ziehen (abhängig vom Reiseziel).

Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus

Arabische Region

  • Ägypten
  • Algerien
  • Bahrain
  • Irak
  • Jordanien
  • Katar
  • Kuweit
  • Libanon
  • Marokko
  • Mauretanien
  • Oman
  • Palästina
  • Saudi-Arabien
  • Sudan
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China

  • Festlandchina
  • Hong Kong

Russland*

*Für Recherchereisen von Kulturschaffenden aus der Schweiz in Russland und von Kulturschaffenden aus Russland in der Schweiz sind Bewerbungen für ein physisches oder digitales format möglich. Die Reise nach Russland bleibt ein individueller Entscheid, der bewusst und unter Beachtung der EDA-Empfehlungen zum Zeitpunkt der Reise getroffen werden muss. Pro Helvetia kann mögliche Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr nicht vorhersehen und keine Verantwortung dafür übernehmen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website von Pro Helvetia Moskau oder kontaktieren Sie das Team vor Ort: moscow@prohelvetia.ru.

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botswana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • DR Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tomé und Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
  • Zimbabwe

Recherchereisen für Kulturschaffende aus der Schweiz

Kulturschaffende aus der Schweiz können sich für weltweite Recherchereisen* über myprohelvetia.ch bewerben. Eine Eingabe ist ganzjährig möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen. Der Aufenthalt ist auf 4 Wochen begrenzt und dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Recherchen zu tätigen.

* Bitte konsultieren sie vor der Eingabe die Reisehinweise des EDA. Pro Helvetia unterstützt keine Recherchereisen in Länder, von deren Besuch das EDA (für das ganze Land) abrät.

Budget

Pro Helvetia übernimmt die Kosten für Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung und Reisen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 5000. Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Coaching

Für Recherchereisen in eine Region unserer Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika – detaillierte Liste unten), dienen die Pro Helvetia Mitarbeiter*innen als erster Kontakt. Gerne können Antragssteller*innen aber Coachingpartner oder Institutionen vorschlagen, die Verbindungen zur Szene herstellen können.

Bei allen anderen Reisezielen (bzw. alle Länder, die in der Liste unten nicht aufgeführt sind) müssen Gesuchstellende einen lokalen Coachingpartner vorschlagen (z. B. Festival, Institution, Museum, Kuratorin, Kooperationspartner). Der lokale Coachingpartner soll die Aufgabe übernehmen, Kontakte zur lokalen Szene aufzubauen oder das Recherchevorhaben zu unterstützen. Bei Bedarf steht es den Gesuchstellenden frei, dem Coachingpartner aus dem oben erwähnten Budget ein angemessenes Honorar zu zahlen.

Auswahlkriterien

  • Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste.
  • Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
  • Ausreichende Englischkenntnisse oder Beherrschung der Sprache(n) des betreffenden Landes
  • Konkretes Recherchethema mit anhaltender Wirkung und Verbindung zur lokalen Szene
  • Aus ökologischen Gründen sind Gesuchstellende angehalten, eine Reisedauer von mindestens zwei Wochen in Betracht zu ziehen (abhängig vom Reiseziel).
  • Bei Recherchereisen ausserhalb der Zuständigkeitsbereiche unserer Verbindungsbüros ist eine Interessenbekundung eines lokalen Coachingpartners erforderlich.

Reiseziele im Zuständigkeitsbereich unserer Verbindungsbüros

Arabische Region

  • Ägypten
  • Algerien
  • Bahrain
  • Irak
  • Jordanien
  • Katar
  • Kuweit
  • Libanon
  • Marokko
  • Mauretanien
  • Oman
  • Palästina
  • Saudi-Arabien
  • Sudan
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China

  • Festlandchina
  • Hong Kong

Russland*

*Für Recherchereisen von Kulturschaffenden aus der Schweiz in Russland und von Kulturschaffenden aus Russland in der Schweiz sind Bewerbungen für ein physisches oder digitales format möglich. Die Reise nach Russland bleibt ein individueller Entscheid, der bewusst und unter Beachtung der EDA-Empfehlungen zum Zeitpunkt der Reise getroffen werden muss. Pro Helvetia kann mögliche Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr nicht vorhersehen und keine Verantwortung dafür übernehmen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website von Pro Helvetia Moskau oder kontaktieren Sie das Team vor Ort: moscow@prohelvetia.ru.

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botswana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • DR Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tomé und Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
  • Zimbabwe