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Residenzen der Verbindungsbüros

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Nächster Eingabetermin:

1. März 2023

Eingaben ab Januar 2023 wieder möglich via

myprohelvetia.ch

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Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:

Kontakt

Gabriela Mighali
Spezialistin Globale Kontakte und Initiativen

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Pro Helvetia bietet Residenzaufenthalte in der Schweiz und in den Regionen der Verbindungsbüros an. Bewerben können sich Schweizer Kulturschaffende und Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika).

Residenzen für Kulturschaffende aus der Schweiz

Kulturschaffende aus der Schweiz können sich für Residenzen in den unten genannten Ländern über myprohelvetia.ch bewerben. Der Aufenthalt ist auf maximal 3 Monate begrenzt. Die Eingabe ist einmal im Jahr möglich:

  • Eingabeschluss: 1. März
  • Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin

Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen. Eine Liste von möglichen Residenzpartnern befindet sich auf den Websites der Verbindungsbüros (siehe unten).

Gleichzeitige Bewerbungen von Kulturschaffenden in der Schweiz für eine Residenz in den Aussenstellen-Regionen, New York und Venedig sind möglich. Es muss für jede Destination eine separate Bewerbung eingereicht werden. Im Rahmen einer Ausschreibung wird pro Person höchstens ein Gesuch bewilligt.

Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet Unterkunft, Reisekosten, Per Diems, fachliche Betreuung, einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage) und Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage).

Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Auswahlkriterien

  • Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
  • Kontextbezogene Motivation
  • Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
  • Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
  • Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste

Mögliche Destinationen

Arabische Region

  • Ägypten
  • Algerien
  • Jordanien
  • Libanon
  • Marokko
  • Palästina
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China 

  • Festlandchina
  • Hong Kong

Russland*

*Für Aufenthalte von Kulturschaffenden aus der Schweiz in Russland und von Kulturschaffenden aus Russland in der Schweiz sind Bewerbungen für ein physisches oder digitales Residenzformat möglich. Die Reise nach Russland bleibt ein individueller Entscheid, der bewusst und unter Beachtung der EDA-Empfehlungen zum Zeitpunkt der Reise getroffen werden muss. Pro Helvetia kann mögliche Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr nicht vorhersehen und keine Verantwortung dafür übernehmen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website von Pro Helvetia Moskau oder kontaktieren Sie das Team vor Ort: moscow@prohelvetia.ru. 

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botswana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • DR Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tomé und Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
  • Zimbabwe

Websites der Verbindungsbüros

Auf den folgenden Websites unserer Verbindungsbüros finden Sie eine Auswahl von Residenzpartnern in den oben genannten Ländern, mit denen Pro Helvetia bisher zusammengearbeitet hat oder Kooperationen beabsichtigt:

Residenzen für Kulturschaffende aus einer Region der Verbindungsbüros

Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika) können sich für Residenzen in der Schweiz bewerben.

Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen und ist einmal im Jahr über myprohelvetia.ch möglich:

  • Eingabeschluss: 1. März
  • Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin

Der Aufenthalt ist auf maximal 3 Monate begrenzt. Eine Liste von möglichen Residenzpartnern finden Sie unten.

Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet eine Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung, Reisekosten, Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage) und einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage).

Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Auswahlkriterien

  • Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
  • Kontextbezogene Motivation
  • Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
  • Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
  • Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste

Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus

Arabische Region

  • Ägypten
  • Algerien
  • Jordanien
  • Libanon
  • Marokko
  • Palästina
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China 

  • Festlandchina
  • Hong Kong

Russland*

*Für Aufenthalte von Kulturschaffenden aus der Schweiz in Russland und von Kulturschaffenden aus Russland in der Schweiz sind Bewerbungen für ein physisches oder digitales Residenzformat möglich. Die Reise nach Russland bleibt ein individueller Entscheid, der bewusst und unter Beachtung der EDA-Empfehlungen zum Zeitpunkt der Reise getroffen werden muss. Pro Helvetia kann mögliche Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr nicht vorhersehen und keine Verantwortung dafür übernehmen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website von Pro Helvetia Moskau oder kontaktieren Sie das Team vor Ort: moscow@prohelvetia.ru. 

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botswana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • DR Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tomé und Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
  • Zimbabwe

Residenzpartner in der Schweiz (Auswahl)

Hier finden Sie eine Auswahl von Residenzpartnern in der Schweiz, mit denen Pro Helvetia bisher zusammengearbeitet hat oder Kooperationen beabsichtigt:

Bitte beachten Sie, dass die Partnereinrichtung je nach Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann.

Unterstützung für Ko-Kreation

Zur Stärkung des interkulturellen Austauschs und zur Förderung von künstlerischen Praktiken, die in früheren Austauschprogrammen entwickelt wurden, lanciert Pro Helvetia eine zweijährige Pilotmassnahme zur Unterstützung der Ko-Kreation. Die Ko-Kreation schliesst an eine beendete Recherchereise oder Residenz an. Weitere Informationen erhalten Sie hier